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Gesetzlicher Umfang der Ausstattungspflichten
Messstellen von Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch über 6000 Kilowattstunden, bei Verbrauchern mit denen eine Vereinbarung nach § 14 a des Energiewirtschaftsgesetzes besteht und bei Anlagenbetreibern mit einer installierten Leistung über 7 Kilowatt, werden mit intelligente Messsystemen ausgestattet.
Neben den o.g. Pflichteinbaufällen können grundsätzlich auch Letztverbraucher mit einem Jahresstromverbrauch bis einschließlich 6000 Kilowattstunden und Anlagen mit einer installierten Leistung über 1 bis einschließlich 7 Kilowatt mit intelligenten Messsystemen ausgestattet werden. Soweit nach dem Messstellenbetriebsgesetz nicht die Ausstattung einer Messstelle mit intelligenten Messsystemen vorgesehen ist, werden Messstellen an ortsfesten Zählpunkten bei Letztverbrauchern und Anlagenbetreibern mindestens mit einer modernen Messeinrichtung ausgestattet.
Standardleistungen
Die Standardleistungen des Messstellenbetriebs nach §34 MsbG umfassen den Betrieb der Messstellen nach §3 des MsbG. Zur Durchführung gehören hierzu insbesondere:
- die in § 60 benannten Prozesse einschließlich der Plausibilisierung und Ersatzwertbildung sowie die standardmäßig erforderliche Datenkommunikation
- die Bereistellung der nach § 61 und § 62 erforderlichen Informationen, wie beispielsweise den akutellen Energieverbrauch, oder historische tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Energieverbrauchswerte
- in den Fällen des § 40 und unter den dort genannten Voraussetzungen die Anbindung von Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
- die Erfüllung weiterer sich aus den Festlegungen der Bundesnetzagentur nach den §§ 47 und 75 ergebender Pflichten, insbesondere zu Geschäftsprozessen, Datenformaten, Abrechnungsprozessen, Verträgen oder zur Bilanzierung
Zusatzleistungen
Die Stadtwerke Straubing Strom und Gas GmbH bietet im Rahmen des Messstellenbetriebs auch Zusatzleistungen nach § 34 Abs. 2 und 3 MsbG an. Eine Übersicht der aktuellen Zusatzleistungen und deren Entgelt ist auf dem "Preisblatt grundzuständiger Messstellenbetrieb" veröffentlicht. Das Preisblatt wird regelmäßig aktualisiert und veröffentlicht.
Preise
Hier finden Sie die Entgelte für den Messstellenbetrieb für intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen.
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