Jahreshöchstlast und Lastverkauf als viertelstündige Leistungsmessung (§23 c Abs. 3 Nr. 1 EnWG)
Summenlast der nicht leistungsgemessenen Kunden und
Summenlast der Netzverluste
(§23 c Abs. 3 Nr. 3 EnWG)
Höchstentnahmelast und Bezug aus der vorgelagerten Netzebene (§ 23 c Abs. 3 Nr. 5 EnWG)
Summe aller Einspeisungen pro Spannungsebene und im zeitlichen Verlauf (§ 23 c Abs. 3 Nr. 6 EnWG)
Rückspeisung aus nachgelagerter Netzebene