Strom
Netzanschluss
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Netzzugang/-entgelte
Messstellenbetrieb
Netzstrukturdaten
Differenzmenge
Grundversorgung
EEG und KWKG
§19 Umlage StromNEV
§ 17 EnWG Offshoreumlage
§ 18 Abschaltbare Lasten
Schlichtungsstelle
Kontakt
Gas
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Bedingungen für den Netzzugang, gem. §20 EnWG

 

Einstellung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung

Rückmeldung zum Sperrauftrag  (34 kB)
Rückmeldung zum Entsperrauftrag  (31 kB)

 

Zuordnungsvereinbarung

Zuordnungsvereinbarung  (133 kB)
Netzentgelte (§ 21 und § 27 Abs.1 StromNEV)
Netznutzungsentgelte Strom ab 01.01.2024
Bei Vorliegen von Änderungen nach § 4 Abs. 3 der Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze (ARegV) hat eine Anpassung der Erlösobergrenze durch den Netzbetreiber jeweils zum 1. Januar eines Kalenderjahres zu erfolgen. Die daraus resultierenden Netzentgelte jeweils ab 01.01. des Folgejahres finden Sie oben aufgeführt zum Download.
 
Es ist zu beachten, dass etwaige Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, Umsatzsteuer, § 19 StromNEV-Umlage, Offshore-Haftungsumlage, Umlage für abschaltbare Lasten und ggf. Konzessionsabgaben sowie andere Umlagen nicht in den Netzentgelten enthalten sind.
 
Weitere und allgemeine Informationen der Übertragungsnetzbetreiber finden Sie hierzu unter www.netztransparenz.de
 
Netzengpässe (§15 Abs.5, Abs.4 StromNEV)

 

In unserem Elektrizitätsverteilernetz treten z.Zt. keine Netzengpässe auf.

 

 

Individuelle Netzentgelte nach §19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV

 

Zählpunktbezeichnung des Letztverbrauchers
Netz- oder Umspannebene
Genehmigte Netzentgeltreduktion durch die Regierung von Niederbayern
Geschäftszeichen Regierung von Niederbayern
DE0006159431510000756041000000100
Mittelspannung
17,50 %
GR-5939a2/14/1
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