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§19 Umlage StromNEV
 
Mit dem Energiewirtschaftsgesetz und der Stromnetzentgeltverordnung ist im Jahr 2013 vom Gesetzgeber die Entlastung stromintensiver Industrien neu geregelt worden. Die in Kraft getretene Neuregelung sieht eine Reduzierung der Netzentgelte in Abhängigkeit der Benutzungsdauer vor.
 
Die Kosten werden als Aufschlag auf die Netzentgelte anteilig auf die Letztverbraucher umgelegt.
 
Mit dieser Umlage wird die politisch gewollte Entlastung stromintensiver Industriebetriebe von Netzentgelten finanziert. Basis dafür sind die Regelungen in §19 Abs. 2 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV).
 
Die Umlage wird in einem bundesweiten Belastungsausgleich vergleichbar mit dem KWK-Aufschlag mit der Stromrechnung von den Endkunden erhoben.
 
 
Die offizielle Veröffentlichung der deutschen Übertragungsnetzbetreiber finden Sie unter:
 
 
 
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