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Grundzuständiger Messstellenbetrieb

Information über die zukünftige Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen gemäß
§ 37 Abs. 1 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)

 

Am 2. September 2016 ist das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende in Kraft getreten. Wesentlicher Bestandteil ist hier das Messstellenbetriebsgesetz, welches das Mess- und Zählwesen in Deutschland neu regelt. Neben allgemeinen Regelungen zur Durchführung des Messstellenbetriebs enthält es vor allem Vorgaben für den Rollout von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen. Aufgrund unklarer technischen Richtlinien und inneren Regelungswidersprüchen wurde am 26.Mai 2023 das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende veröffentlicht mit dem auch wesentliche Inhalte des Messstellenbetriebsgesetzes erneut geändert wurden. 

Die Stadtwerke Straubing Strom und Gas GmbH übernimmt nach Anzeige gegenüber der Bundesnetzagentur die Rolle des grundzuständigen Messstellenbetreibers für intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen ab 01.07.2017 im nachfolgenden Netzgebiet:

94315 Straubing
94330 Aiterhofen
94351 Feldkirchen
94330 Salching
94342 Straßkirchen

 

Messstellenverträge

Hier finden Sie die Verträge für die Durchführung und Abrechnung des Messstellenbetriebs gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 für

Energiehändler  (374 kB)
Letztverbraucher  (380 kB)
Anlagenbetreiber  (381 kB)

 

Weitere Informationen und Preise

Gesetzlicher Umfang der Ausstattungspflichten
 
Messstellen von Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch über 6000 Kilowattstunden, bei Verbrauchern mit denen eine Vereinbarung nach § 14 a des Energiewirtschaftsgesetzes besteht und bei Anlagenbetreibern mit einer installierten Leistung über 7 Kilowatt, werden mit intelligente Messsystemen ausgestattet.
 
Neben den o.g. Pflichteinbaufällen können grundsätzlich auch Letztverbraucher mit einem Jahresstromverbrauch bis einschließlich 6000 Kilowattstunden und Anlagen mit einer installierten Leistung über 1 bis einschließlich 7 Kilowatt mit intelligenten Messsystemen ausgestattet werden. Soweit nach dem Messstellenbetriebsgesetz nicht die Ausstattung einer Messstelle mit intelligenten Messsystemen vorgesehen ist, werden Messstellen an ortsfesten Zählpunkten bei Letztverbrauchern und Anlagenbetreibern mindestens mit einer modernen Messeinrichtung ausgestattet.
 
 
Standardleistungen
 
Die Standardleistungen des Messstellenbetriebs nach §34 MsbG umfassen den Betrieb der Messstellen nach §3 des MsbG. Zur Durchführung gehören hierzu insbesondere:
 
- die in § 60 benannten Prozesse einschließlich der Plausibilisierung und Ersatzwertbildung sowie die standardmäßig erforderliche Datenkommunikation
 
- die Bereistellung der nach § 61 und § 62 erforderlichen Informationen, wie beispielsweise den akutellen Energieverbrauch, oder historische tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Energieverbrauchswerte
 
- in den Fällen des § 40 und unter den dort genannten Voraussetzungen die Anbindung von Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
 
- die Erfüllung weiterer sich aus den Festlegungen der Bundesnetzagentur nach den §§ 47 und 75 ergebender Pflichten, insbesondere zu Geschäftsprozessen, Datenformaten, Abrechnungsprozessen, Verträgen oder zur Bilanzierung
 
 
Zusatzleistungen
 
Die Stadtwerke Straubing Strom und Gas GmbH bietet im Rahmen des Messstellenbetriebs auch Zusatzleistungen nach § 34 Abs. 2 und 3 MsbG an. Eine Übersicht der aktuellen Zusatzleistungen und deren Entgelt ist auf dem "Preisblatt grundzuständiger Messstellenbetrieb" veröffentlicht. Das Preisblatt wird regelmäßig aktualisiert und veröffentlicht.
 
 
Preise
 
Hier finden Sie die Entgelte für den Messstellenbetrieb für intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen. 
 
 
Preisblatt grundzuständiger Messstellenbetrieb Stand 01.07.2017  (175 kB)
Preisblatt grundzuständiger Messstellenbetrieb Stand 01.01.2024  (186 kB)

Digitalisierung der Energiewende

Mit dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende wird das Startsignal für Smart Grid, Smart Meter und Smart Home in Deutschland gesetzt und ermöglicht so die digitale Infrastruktur für eine erfolgreiche Verbindung von über 1,5 Millionen Stromerzeugern und großen Verbrauchern. Im Zentrum steht die Einführung intelligenter Messsysteme. Sie dienen als sichere Kommunikationsplattform, um das Stromversorgungssystem energiewendetauglich zu machen. Datenschutz wird dabei ganz groß geschrieben.

Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um intelligente Messsysteme und das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)

oder im nachfolgenden Infoflyer des BMWi

Info Flyer BMWi zum Smart Meter Rollout  (4887 kB)
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