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Die Stadtwerke Straubing vergüten die Einspeisung von Strom, der ausschließlich aus Wasserkraft, Windkraft, solarer Strahlungsenergie, Geothermie, Deponiegas, Klärgas, Grubengas oder aus Biomasse erzeugt wird, nach dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG).

 

Neue Meldepflichten!

Aktuelles:

Wichtiger Hinweis für PV-/KWK-Anlagenbetreiber

Ab 01.02.2019 müssen alle PV-/KWK- und sonstige Stromerzeugungsanlagen, die un- oder mittelbar an unser Stromnetz angeschlossen werden, innerhalb von 1 Monat im Marktstammdatenregister (MaStRV) registriert werden.
Verantwortlich dafür ist der Anlagenbetreiber!

Dabei gelten folgende Fristen:

Inbetriebnahme Einheiten von EEG/KWK-Anlagen Einheiten zu sonstigen Anlagen Leistungsänderung
Vor 01.01.2017 24 Monate 24 Monate 24 Monate
01.07.2017 bis 31.01.2019 24 Monate
(zur Ergänzung der Daten)
6 Monate nach Start des Portals, danach 1 Monat 6 Monate nach Start des Portals, danach 1 Monat
ab 31.01.2019 1 Monat 6 Monate nach Start des Portals, danach 1 Monat 6 Monate nach Start des Portals, danach 1 Monat

Bestandsanlagen (Inbetriebnahme vor dem 01.02.2019):

Alle betroffenen EEG-/KWK-Anlagenbetreiber, deren Anlagen vor diesem Datum in Betrieb gegangen sind, werden von uns rechtzeitig angeschrieben, um Anmeldeprobleme zu vermeiden.
Warten Sie bitte auf unser Schreiben und die dann beigefügten Informationen von der Bundesnetzagentur !

Von der Anmeldung zur Abrechnung


Alle notwendigen Formulare finden Sie hier.

1.    Anmeldung von EEG-/KWK-Anlagen

Anmeldung / Änderung / Erweiterung über Formular "Anmeldung zum Netzanschluss"
Lageplan
mit Kennzeichnung der betreffenden Dachfläche beifügen (nur bei PV-Anlage) 
 

2.   Anschlusszusage
Zusage innerhalb von max. 8 Wochen; kleine Anlagen in der Regel innerhalb von 10 Werktagen.
 

3.   Inbetriebnahme durch

Formular "Inbetriebsetzungs-/Änderungsanzeige für die elektrische Anlage (Antrag zum Zähler).
Ihr Installateur bzw. Anlagenerrichter vereinbart nach Angabe des o.g. Formblattes mit unserer Zählerabteilung einen Vor-Ort-Termin, bei dem die entsprechenden Zähler eingebaut werden. 

Formular "Erklärung zur erstmaligen Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage"

Zur Sicherung des Vergütungsanspruches bei Inbetriebnahmen/Teilinbetriebnahmen und/oder wenn nicht rechtzeitig die entsprechenden Zähler eingebaut werden konnten. 
 

4.   Einspeisevergütung / Abschlagszahlung
Eine Mitteilung über Beginn und Höhe der Abschlagszahlung erhalten Sie in der Regel innerhalb von 4 Wochen nach Vorlage aller notwendigen Nachweise (Bundesnetzagentur, Vorgaben Einspeisemanagement, Freiflächenanlagen, Dachanlagen im Außenbereich gemäß § 48 (3) EEG 2017).
 

5.   Einspeisevertrag
Ein Einspeisevertrag wird nicht geschlossen.

Von der Anfrage über die Inbetriebsetzung zur Registrierung Ihrer Anlagen - es ist schnell etwas vergessen.
Wir haben deshalb eine Checkliste für Sie zusammengestellt
.

Checkliste für Einspeiseanlagen  (446 kB)
Zeit- und Ablaufplan Netzanschlussbegehren  (20 kB)
Für das Darstellen und Ausdrucken einer PDF-Datei benötigen Sie den Acrobat Reader, den Sie hier kostenlos herunterladen können.
Ansprechpartner

Wenn Sie Fragen zum Netzanschluss von Anlagen nach dem EEG an das Netz der Stadtwerke Straubing haben, wenden Sie sich bitte an:
 Einspeiseleistung, Netzprüfung, Netzausbau
 Ansprechpartner:  Hr. Fischer oder Hr. Dünstl oder Hr. Spillner
 Telefon:
 E-Mail:
 Internet:

0 94 21 / 864-550 oder 864-551 oder 864-552
j.fischer@stadtwerke-straubing.de oder a.duenstl@stadtwerke-straubing.de oder k.spillner@stadtwerke-straubing.de
www.stadtwerke-straubing.de

 Zählereinbau, Anlageninbetriebnahme
 Ansprechpartner:  Hr. Meier oder Hr. Dunst
 Telefon::
 E-Mail:
 Internet:
0 94 21 / 864-570 oder 864-573
h.meier@stadtwerke-straubing.de oder t.dunst@stadtwerke-straubing.de
www.stadtwerke-straubing.de
 Abrechnung, EEG-/KWK-Vergütung, EEG-Abschlagszahlungen
 Ansprechpartner:  Fr. Rampf oder Fr. Dietl
 Telefon::
 E-Mail:
 Internet:
0 94 21 / 864-181 oder 864-182
eeg-kwk@stadtwerke-straubing.de
www.stadtwerke-straubing.de
 
 
 

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